Endlich hab ich auch einen Manta A

    • Offizieller Beitrag

    Schaut doch mal in den Anforderungskatalog. Hiernach hat mein Prüfer auch argumentiert. Eine Prüfnummer brauchte es nicht. Der Puff wird aber auch nicht eingetragen.

    • Offizieller Beitrag

    Der Blick in den Anforderungskatalog wird sogar bei meinem pingeligen TÜV in Pinneberg richtig angewendet. Demnach kann jeder Auspuff eingetragen werden (egal ob mit oder ohne Nummer/Gutachten), solange er die Phonmessung besteht, konstruktiv der Originalanlage entspricht und optisch zum (H-) Fahrzeug passt.


    Demnach ist es egal, ob die Anlage 52 oder 65 mm Durchmesser hat. Doch ein 80 mm dickes Endrohr geht (beim H) nicht. Die Phonmessung (Standgeräusch 75 und Fahrgeräusch 78 Phon laut Zulassung) ist erforderlich, um den Abgleich mit den Lautstärken im Typenblatt durchzuführen und um festzustellen, ob das Fahrgeräusch unterhalb von 92 Phon liegt. Ferner ist es unabdingbar, dass der Auspuff über Vor- und Nachschalldämpfer verfügt. Eine Gruppe A Anlage mit nur einem Schalldämpfer würde in allen Fällen (beim H) durchfallen.


    Rainer

  • Genau.. So kenn ich das auch...

    Gibt ja viele Autos, bei denen ein neuer originaler Auspuff nicht mehr zu bekommen ist... Z. B. Jaguar XK8...

    Wenn dir jemand in den Arsch tritt ,nutze den Schwung um weiter zu kommen

  • Hatte vor Jahren das Problem mit meinem Commo A GS Coupe. Es gab absolut keinen Auspuff zu kaufen, weder für Geld, noch für gute Worte. Ich musste also selber ran. Auf Nachfrage bei meinem TÜV erhielt ich dazu folgende Aussage: Es ist baulich insoweit egal was ich da hinbaue (wörtlich: es ist mir egal, ob da eine dünne Wasserleitung oder eine Ölpipeline liegt), es darf nur nicht zu laut sein. Auch ein total übertriebenes Endrohr wäre nicht akzeptabel. Auf meine Frage nach der Anzahl der Vorschalldämpfer verwies der Prüfer nur auf die Lautstärke, die Anzahl wäre ihm egal. Es muss allerdings schon angemerkt werden, dass die Abgasvorschriften für Fahrzeuge vor 1970 deutlich laxer waren.

    • Offizieller Beitrag

    Hatte vor Jahren das Problem mit meinem Commo A GS Coupe. Es gab absolut keinen Auspuff zu kaufen, weder für Geld, noch für gute Worte. Ich musste also selber ran. Auf Nachfrage bei meinem TÜV erhielt ich dazu folgende Aussage: Es ist baulich insoweit egal was ich da hinbaue (wörtlich: es ist mir egal, ob da eine dünne Wasserleitung oder eine Ölpipeline liegt), es darf nur nicht zu laut sein. Auch ein total übertriebenes Endrohr wäre nicht akzeptabel. Auf meine Frage nach der Anzahl der Vorschalldämpfer verwies der Prüfer nur auf die Lautstärke, die Anzahl wäre ihm egal. Es muss allerdings schon angemerkt werden, dass die Abgasvorschriften für Fahrzeuge vor 1970 deutlich laxer waren.

    Wenn der Commo. vor dem 01.07.1970 gebaut wurde, hat der TÜV Prüfer alles richtig gemacht. Denn erst danach mussten Fahrzeuge mit einen Abgasgutachten ausgestattet, wie wir es heute noch kennen. Darin ist die Anzahl der Auspufftöpfe beschrieben/festgelegt. Das heißt, dass deren Anzahl bei unseren Autos eigentlich zwingend einzuhalten ist.


    Rainer

    • Offizieller Beitrag

    Ist das Datum nicht der 1.10.1971 ?

    Nein, denn in der ABE für unsere Autos wird extra darauf hingewiesen, dass alle Wagen den neuen Regelungen, gültig ab dem 01.07.1970, entsprechen. Es kam dann zum 01.01.1971 noch mal eine Novelle der Abgasgrenzwerte. Denen fielen u.a. die Ölbad-Luftfilter in unseren Autos zum Opfer.


    Es gab dann ja noch die Sache mit der möglichen Befreiung vom Abgasgutachten für Fahrzeuge, die bis zum 01.01.1971 produziert (eigentlich für Export!) und in D zugelassen werden sollten/konnten. Diese Regelung trat allerdings nur dann in Kraft, wenn das Fahrzeug (eben für Export) ohne gültige ABE produziert worden war, in D aber zugelassen werden sollte. Denn aufgrund der hohen Nachfrage in D, holten Händler Autos aus dem benachbarten Ländern zurück und/oder nahmen Opel bereits produzierte Exportmodelle ab. Um hier keine Härten aufkommen zu lassen, genehmigte das KBA den entsprechenden Antrag für diese Sonderregelung von Opel.


    Rainer

  • 01.07.69..da ist der Stichtag für die AU Pflicht... Danach kamen die ganzen Verschärfung... So wie Rainer schon geschrieben hat... Ich hatte mir Anfang 2000 die AU Befreiung für meinen rallye Kadett erstritten da er ez. 28.11.70 war und in der Liste von Opel mit drin stand

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  • Nein, denn in der ABE für unsere Autos wird extra darauf hingewiesen, dass alle Wagen den neuen Regelungen, gültig ab dem 01.07.1970, entsprechen. Es kam dann zum 01.01.1971 noch mal eine Novelle der Abgasgrenzwerte. Denen fielen u.a. die Ölbad-Luftfilter in unseren Autos zum Opfer.


    Es gab dann ja noch die Sache mit der möglichen Befreiung vom Abgasgutachten für Fahrzeuge, die bis zum 01.01.1971 produziert (eigentlich für Export!) und in D zugelassen werden sollten/konnten. Diese Regelung trat allerdings nur dann in Kraft, wenn das Fahrzeug (eben für Export) ohne gültige ABE produziert worden war, in D aber zugelassen werden sollte. Denn aufgrund der hohen Nachfrage in D, holten Händler Autos aus dem benachbarten Ländern zurück und/oder nahmen Opel bereits produzierte Exportmodelle ab. Um hier keine Härten aufkommen zu lassen, genehmigte das KBA den entsprechenden Antrag für diese Sonderregelung von Opel.


    Rainer

    Wenn ich jetzt rein zufällig für meinen Ascona so eine Bescheinigung habe:nd:Bin ich dann in der Auspuff Gestaltung freier???

    Auf Kohlen gezeugt und Stahl im Blut, das sind Ruhrpott-Männer

  • hast du in Matte ne 5 gehabt????

    . Wegen der Originalitäääät :wink:

    Schon recht... Orischinoool is mir in dem Fall schnuppe... Und rechnen brauch ich da nicht... Und nein ich hatte eine 6 in Mathematik.... Ich mach das nach Gefühl...

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  • Tja der Spalt ist nicht mehr stimmig also muß er runter.... Fertig... Und das mach ich solange bis er MIR gefällt. :tongue:

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