• Die neuen interessiert’s und ein „alter Hase“ muss es ja nicht mehr lesen.

    Gruß Hannes

    genauso ist es .....

    Und ganz nebenbei kenne ich nicht einen Fall, dem das H wieder aberkannt wurde.

    ich kenne aber androhungen .... wenn nicht dann ... wobei sich das auf optische dinge bezog .... kratzer (vandalismus) ... stahlfelgen ranzig etc.

    Aber nicht in unseren Baureihen.

    nicht verbaut ... aber ein umbau in den ersten 10 jahren nach EZ war möglich

    8) 8) 8) der ,der nurnoch für spaß schnellfährt :tongue: :tongue: :tongue:


    ....................... :no1: :no1: CIH POWER ....... THERE'S NO OTHER WAY.......................... 8) 8)

  • eindeutiger geht's nicht ....8o

    Das schöne an so einer verordnung, sie verbietet eindeutig in den Hauptsätzen und erlaubt vieles im nachsatz ....

    Trotzdem würde ich bei umbauten immer vorher mit dem indschinör sprechen ....

    Es ist nie schädlich wenn sie ein projekt begleiten ;)

    8) 8) 8) der ,der nurnoch für spaß schnellfährt :tongue: :tongue: :tongue:


    ....................... :no1: :no1: CIH POWER ....... THERE'S NO OTHER WAY.......................... 8) 8)

  • Also um das mit der H Nummer zu einem Ende zu bringen.

    Ich habe H Nummer erhalten trotz GTE Look, Umbau auf Getriebe ( war ein Automatic)

    Frontspoiler und AHK und ATS Felgen und nichts ist Eingetragen ,oder war reklamiert worden

    d.h. Laut Fahrzeugbrief ist das bis heute ein Automatic ohne AHK und ATS Felgen und GTE Look und Frontspoiler .

    d.h. Es ist wie geschrieben Prüfer und die Prüfstelle sind massgebend . Manche sind einwenig

    toleranter und manche eben nicht.Meine sind eher Tolerant und sehen das nicht so eng.:)

    War jetzt schon x mal mit genau dem gleichen Auto beim gleichen TÜV mit verschiedenen Prüfern nie ein Problem.

    Gruss Harald

    Wer viel redet wiederholt nur das was er schon weiß, wer aber zuhört kann was neues lernen8o

  • Wenn ich nichts falsch verstanden habe, ist das aber schon sehr blauäugig.

    Denn wenn nichts eingetragen ist, würde dir hier der Freund und Helfer die Plakette schon bei der ersten allgemeinen Verkehrskontrolle abkratzen und du darfst dein Auto stehen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Also der Frontspoiler steht in der Fahrzeug - ABE und muss nicht eingetragen werden. Die ATS glaube ich - auch. Je nach Größe halt.

    Die AHK muss heute nicht mehr eingetragen werden.

    Und welcher der heutigen Streifenpolizisten weiß, was an unseren Fahrzeugen eingetragen sein muss und was nicht???

  • Wenn ich nichts falsch verstanden habe, ist das aber schon sehr blauäugig.

    Denn wenn nichts eingetragen ist, würde dir hier der Freund und Helfer die Plakette schon bei der ersten allgemeinen Verkehrskontrolle abkratzen und du darfst dein Auto stehen lassen.

    Bei uns gibbet, zumindest eine Mängelkarte von den Freunden und Helfer, und dann geht es ab zur Prüfstelle

    Gruß

    siggi

    Alles nicht so schlimm ;)

  • bei einem Gespräch mit meinem Tüv Prüfer wegen dem original GT/E Spoiler meinte er daß ich den nicht eintragen lassen muß

    da es ein Originalteil ist mit Teilenummer und am GT/E ja ab Werk verbaut war.....

    ich lass den trotzdem eintragen alleine schon um irgendwelchen Diskusionen mit den Mehlmützen aus dem Weg zu gehen....

    und um mein H mach ich mir garkeine Gedanken da ich eh nur Teile verbaue die es damals in der Bauzeit schon gab....

    Wenn dir jemand in den Arsch tritt ,nutze den Schwung um weiter zu kommen

  • Beim Gte Look und Spoiler würde ich mir auch Null Gedanken machen. Aber bei den Felgen schon. Würde mich sehr wundern, wenn die drin stehen. Und den Unterschied vom manuellen zum Automatik Getriebe erkennt selbst der Dümmste...

    @siggi: Wenn man Glück hat, geht's bei uns auch "nur" so aus...

    Dominik: Ich hätte auch keine Bedenken ums H mit diesen Teilen. Sicher kein Problem. Aber komplett ohne Eintragungen rumzufahren finde ich schon sehr mutig.

  • Meinem Kenntnisstand nach müssen nur die neuen AHK mit E-Nummer nicht mehr eingetragen werden. Dies gilt nicht für AHK ohne E-Nummern.

    so ist es

    ich kann mir jetzt nicht verkneifen wie der TÜV-Prüfer meine AHK eingetragen hat :))

    im alten Brief stand: 32614181wg.jpg">


    im neuen Schein steht: 32614184xw.jpg">

    Stern und AH sind die letzten Zeichen vom Schein

    der Rest ist der Anfang vom Beiblatt

    ist das normal???

    schlag mal das Kind

    damit das aufhört zu schreien

    2 Mal editiert, zuletzt von Quantenadministrator (7. Mai 2018 um 00:04)

    • Offizieller Beitrag

    GT/E Spoiler, ATS 6x13 mit 185/70-13, 4 Gang-Schaltung/Automatic, GT/E Look = alles kein Problem. Das gab es ja im Laufe der Serie bzw. im zeitgenössischen Zubehör.

    Soweit ich groß, werden AHK mit E-Zeichen für unsere Hobel neu nicht mehr hergestellt. Also muss die alte AHK eingetragen werden. Wie bisher auch, egal ob mit H oder ohne. Auch hier gibt´s kein Problem.

    Wenn ich mich richtig erinnere, ging es hier aber um die HEUTIGE H-Konformität von Motoren ab 2 Liter Hubraum etc. Hier spielt der Prüfer (leider) eine wichtige Rolle. Gem. Anforderungskatalog ist schon ein 2.0 S mit 100 PS nicht möglich. Denn, folgt man der Auslegung, ist ein 1900 S 90 PS für das Maß der Dinge - serienmäßig. Es würde also nur noch ein 19 SH mit 97 gehen (10% Leistungszuwachs sind erlaubt). Beim 1900 E 105 PS würde man max. 115 PS eingetragen bekommen usw.

    Alles ist Schnee von gestern, wenn andere Motoren/Leistungen/Fahrwerk/Bremsen/Plastik innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Erstzulassung des betreffenden vorgenommen und EINGETRAGEN wurden. Dieses Tuning wird als zeitgenössisch erachtet und ist somit H-konform.

    Übrigens: Man arbeitet an einer Verschärfung des Katalogs, weil man "Angst" vor der Flut der 1980er und 1990er Wagen.

    Rainer

  • Alles ist Schnee von gestern, wenn andere Motoren/Leistungen/Fahrwerk/Bremsen/Plastik innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Erstzulassung des betreffenden vorgenommen und EINGETRAGEN wurden. Dieses Tuning wird als zeitgenössisch erachtet und ist somit H-konform.

    Woher nimmst du das? In dem von dir verlinkten Anforderungskatalog steht was komplett anderes! Auch die 10% Leistungszuwachs, die möglich sein sollen, kann ich nirgends lesen.

    Am Ende bleibt ein 2,0er Auslegungssache. Zwar in der Baureihe nicht gebaut, aber im Zeitraum 10Jahre nach EZ möglich gewesen. Und wer sich wegen sowas das H aberkennen lässt, macht eindeutig was falsch...

    Bei neuen Sitzen, Käfigen, Felgen, Lenkrädern,... kann ich allerdings auch kein H Kennzeichen nachvollziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Da steht eigentlich nichts anderes. Denn wie ich schon schrieb, gibt es bei den Prüfern zum H gewisse Auslegungsgrenzen, die ich hier angegeben habe. Du kannst dich ja gerne mal bei deinem TÜV danach erkundigen. Ein 2 Liter ist demnach nicht drin, da dieser Motor nicht in unseren Fahrzeugen serienmäßig verbaut war und erst 1977 in anderen Fahrzeugen verbaut wurde. Was ist daran falsch?

    https://www.tuev-sued.de/uploads/images…at-oldtimer.pdf

    Es geht hier nicht um das Aberkennen. Sondern darum, dass jeder Prüfer das Recht hat, im Zweifelsfall ein zur HU vorgeführtes Fahrzeug nachzuprüfen, ob z.B. der Motor schien im Rahmen des H-Gutachtens drin/geprüft war oder etwa nachträglich eingebaut wurde.

  • Zum x-ten mal:

    " Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen-

    falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der

    Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes-

    tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig."

    Es reicht also, wenn die Änderungen HÄTTEN erfolgen können. Es muss NICHT damals EINGETRAGEN worden sein!!! Was du schreibst, würde nämlich im Umkehrschluss auch bedeuten, dass du heute mit nem H-Kennzeichen Z. B. Auch keine passenden ATS Classic mehr eingetragen bekommen kannst...