Suche Gutachten/ Papiere Manta A 2.0 E 5 Gang Getrag

  • Die Zeiten sind lange vorbei. Und die ehemaligen Studienkollegen pissen sich heute beim TÜV bei einer ganz normalen schon in die Hose.


    Rainer

    .

    Also 240 er tragen Sie auch bei mir ein. Ist ja Zeitkonform. Was soll auch der Schmarren, die Dinger sind ja auch schon 40 jähre alt. Und das ZF inzwischen unbezahlbar.:mo: Wichtig ist es gab die Möglichkeit zum 5 Gang

    Wer immer nur nach hinten schaut weiß nie was vorne ist. Drum ist ein Rückspiegel nichts wert.

  • Nö, 10 Jahre nach EZ HÄTTE eingebaut werden können, reicht aus! Exakt so steht es im Anforderungskatalog!

    Wenn das bei euch nicht eingehalten wird, machen die Prüfer vermutlich ihre eigenen Gesetze...


    Ansonsten sehe ich das wie Ulli: Warum will bzw. sollte man das überhaupt eintragen...

  • dan sind wir wieder bei ner anderen Discussion:laugh: DEN Passus soll es je nicht mehr geben...nun heisst es , muss innerhalb der 10 Jahre passiert sein..

    aber das macht jeder Prüfer anders

  • Ich würde mir bei euch nen anderen TÜV suchen....

    Jeder normale Tüvprüfer hat kein Problem mit dem 5Gang Getrag...

    Auf Kohlen gezeugt und Stahl im Blut, das sind Ruhrpott-Männer

  • Ein normaler Tüv"ler hat doch keine Ahnung was da eingebaut ist.


    Die sind ja ohne jetzt jemand zu nahe zu treten schon überfordert die Fahrgestell Nummer zu finden oder die Haube richtig aufzumachen oder den Schlüssel richtig ins Schloss zu stecken. Das hatte ich das letzte Mal bei einem jungen Prüfer. Kommentar: der geht nicht an.


    Und die alten habe wenn der Zustand sonst passt hier eher ein wohlwollendes Auge da die sich freuen mal wieder so was zu prüfen. Ist zumindest meine Erfahrung.

    Und wenn die Pinneberger Spaßbremse zu arg wird Rainer, dann geh doch wo anders hin. Ich bin auch nicht mehr in München direkt weil's einfach zu anstrengend ist ein Fahrzeug das in 95 % Originalzustand ankommt dann zu diskutieren. das ist Haarspalterei. Zumal weder optisch noch konstruktiv hier eingegriffen wird. Mir erschießt sich auch die Logik nicht warum nur ein einziger Hersteller (ZF) hier original sein soll und alle anderen nicht zumal das Getriebe seit 1978 zur Verfügung steht. Was auch noch wichtig ist das ja nichts verändert wird ist das jederzeit "rückbaubar".

    Einfach gesehen ist ein Umbau auf Fünfgang auch eine klimapositive Maßnahme, wenn mein Verbrauch um fast 2 Liter sinkt.

    Hannes

    Wer immer nur nach hinten schaut weiß nie was vorne ist. Drum ist ein Rückspiegel nichts wert.

    • Offizieller Beitrag

    Ich mache meinen TÜV schon längst im Kreis Segeberg, da ich auf die Pinneberger Dödel keinen Bock mehr habe.


    Bei H mit 5 Gang besteht Pinneberg darauf, dass das Getriebe (auch ein 240er) innerhalb von 10 Jahren nach EZ eingetragen worden sein muss. Jeder TÜV macht es so, wie ihm das zu passen scheint.


    Dabei sind es vor allem die jungen Prüfer, die mir Sorgen machen: "Wo ist denn hier die OBD-Dose?", "Wieso hat der Wagen kein ABS?" usw. Traurig!


    Rainer

  • Wenn sie 5 gang getriebe montieren, welche kardanwelle passt? Ich glaube das 5gang getriebe ist langer als 4 und dan muss man kardanwelle gekurtzen oder passt von andern modelen? Automatik vielecht? Danke.

    mfg,

    Metod

  • dan sind wir wieder bei ner anderen Discussion:laugh: DEN Passus soll es je nicht mehr geben...nun heisst es , muss innerhalb der 10 Jahre passiert sein..

    aber das macht jeder Prüfer anders

    Da wüsste ich gern wo das steht?! Im aktuellsten Anforderungskatalog (den ich je zu Gesicht bekam) steht die Regelung noch wie gehabt drin. In allen anderen, auch den Zusatzanweisungen und Co. genauso.

    Alle Prüfer, mit denen ich darüber gesprochen habe (und die waren nicht alle aus meinem Einzugsgebiet) sehen das genauso.

    Wenn jetzt einer etwas anderes macht, ist das (zumindest für mich) Willkür! Wer damit im Ernstfall wie weit käme, wäre ein Versuch wert. Aber wozu den Ärger? Einfach zum nächsten gehen und gut...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn jetzt einer etwas anderes macht, ist das (zumindest für mich) Willkür! Wer damit im Ernstfall wie weit käme, wäre ein Versuch wert. Aber wozu den Ärger? Einfach zum nächsten gehen und gut...

    Ich habe in den letzten Jahren genügend Stress zu diesem Thema mit den Prüfern in meinem Kreis gehabt. Auch hier habe ich deren zum Teil merkwürdigen Ansichten schon mehrfach gepostet. Für mich ist das Thema TÜV und Kreis PI endgültig durch.


    Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass nicht jeder Prüfer gleich tickt und nicht alles, was im Anforderungskatalog steht auch wortgleich umgesetzt wird.


    Da hier im Forum von anderen Hilfesuchenden auch nachgelesen wird ist es mitunter hilfreich, auf diese unterschiedlichen Auslegungen hinzuweisen, anstatt sich hier die Köpfe einzuhauen.


    Rainer

  • Für mich ist bei so etwas die Situation eindeutig im Anforderungskatalog des TÜV Süd festgelhalten:


    Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls

    Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der

    Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens

    30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig. (Zitat aus der Nr. 1, Unterpunkt 3).


    Da gibts auch kein Deuteln und Vertun. Die Änderung muss hiernach nicht innerhalb der ersten 10 Jahre nicht erfolgt sein, es genügt, wenn sie hätte erfolgen können. Wichtig ist auch der letzte Satz! Wenn 1990 ein C20XE eingebaut wurde, dann ist der 2020 H-tauglich. Das gleiche gilt für 2.4er Umbauten oder den Umbau auf Cabrio. Mit diesem Anforderungskatalog sollte man "bewaffnet" sein, wenn wieder mal so ein unwilliger und unwissender Prüfer darauf besteht, dass das nich H-tauglich wäre.

    • Offizieller Beitrag

    es genügt, wenn sie hätte erfolgen können.

    Dann bin ich mal gespannt, wie das bei einem 240er belegt werden soll. Es reicht eben nicht, wenn Kumpel XY vom Schrottplatz das hätte einbauen können. Es wird gefordert nachzuweisen, dass das 240er von einem Hersteller/Tuner usw. eintragungsfähig als Auf-/Umrüstung damals angeboten wurde. Dazu ist vom damaligen Hersteller/Tuner das entsprechende damalige Gutachten vorzulegen, und schon wird das 240er mit H auch eingetragen. Briefkopien werden, zumindest hier, seit dem 01.01.2019 nicht mehr als Ersatz für ein Gutachten anerkannt. Wobei wir wieder bei der Eingangsfrage nach einem Gutachten dieses Threads wären.


    Die 30 Jahre Regelung ist allerdings auch in PI unstrittig. Etwas gegenteiliges habe ich auch nicht behauptet.


    Rainer