Jetzt werden sie ausgegraben

  • Ich denke aber bei dieser Novellierung wird es hauptsächlich um Fahrzeuge nach 1990 gehen..

    Wenn ich schaue was da jetzt schon so an Fahrzeugen mit H unterwegs ist, bei denen ich mich frage wie das ging mit dem H....

    Wenn dir jemand in den Arsch tritt ,nutze den Schwung um weiter zu kommen

  • das hat man sich aber auch schon vor 20 Jahren gefragt, wie das geht vergammelte Golf 1 und Manta B und Escort 2 mit H auszustatten. Gut, damals waren die Anforderungen noch lockerer und ging schon ab 25 Jahren Jahren los, runtergerockte Karren mit H gabs zuhauf.....hätte nix dagegen, wenn H erst ab 35 Jahren.....aber wahrscheinlich löst sich das 90er Jahre Problem ja von selbst wenn der ganze Elektronikmüll in den Autos aufgibt....

    Grüsse aus dem Süden
    Dieter

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke aber bei dieser Novellierung wird es hauptsächlich um Fahrzeuge nach 1990 gehen.

    Da liegst Du leider falsch. Es geht um die komplette Novellierung der H-Zulassungen. Hier soll es deutliche Verschärfungen geben, die auch bestehende H-Zulassungen mit einschließen sollen (Generelle Anforderungen, keine Zufahrt in Umweltzonen, Einschränkung Alltagsgebrauch etc.).


    Die 07er Ausnahmegenehmigung steht ebenfalls auf dem Prüfstand. Hier wird, so zumindest mein Kenntnisstand, über eine Abschaffung nachgedacht.


    Noch ist aber nichts spruchreif, da sich seit der Bundestagswahl die personelle Zusammensetzung der betreffenden Ausschüsse geändert hat.


    Rainer

  • soweit ich von meinem KÜS Prüfer erfahren hab, ist da wohl eine Saatsanwältin aus Bremen für verantwortlich, die hat das Ganze angeleiert.

    Da haben wohl schon einige ihr Fett abbekommen, die früher sehr kulant waren! ( Auch nahe Hamburg )

    Das Leben ist hard,......aber ungerecht!

  • Ja, das Positionspapier enthält so einige Bomben... Die Verschärfung der H-Richtlinien lässt sich beim regulären H-Kennzeichen leichter durchsetzen, als bei den unzähligen Fahrzeugen, die auf 07er laufen. Die mit H sieht der TÜV in der Regel nämlich alle 2 Jahre und wenn da eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist oder Sachen verändert wurden, dann ist das H futsch. Bei der 07er Nummer wirds wohl einen Bestandsschutz für die bestehenden geben, aber eventuell werden keine neuen mehr ausgegeben. Ich hab auf meiner 07er unzählige Autos (weit über 10). Das ist bei uns im Landkreis momentan nicht limitiert. Aber auch da könnte sich was ändern.

  • Bei uns im Landkreis (WW) ist es schon sehr schwer das 07er zu bekommen. War vor etwa 2 Jahren schon ein riesen Fackelzug für mich. Ich hab deutlich gemerkt, das die das Kennzeichen eigentlich nicht erteilen wollen. Daran sind die "Astronaut" schuld, die mit 07er in den Reitstall fahren oder die Kinder in die Schule. War bei uns ein Problem.

    Ansonsten denke ich, das es einen Bestandschutz geben wird. Wahrscheinlich mit verschärften Regeln.

    Frauen können die Stimme des Werkzeug´s nicht hören!!

  • Die 07er-Nummer Kennzeichnen eine Ausnahmegenehmigung, bei der es keinen Bestandsschutz gibt.


    Rainer

    Die Erteilung eines 07er Kennzeichen ist ein Verwaltungsakt nach §35 VwVfG. Den kann man nicht so einfach rückgängig machen. Nicht mal wenn sich die Rechtsgrundlage ändert, oder sie wegfällt. Es spielt auch keine Rolle, ob der Verwaltungsakt aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer Ausnahmegenehmigung zur Verordnung erlassen wird. Beispiel zur Verdeutlichung: Die Erteilung einer Baugenehmigung ist ebenfalls ein Verwaltungsakt. Dieser stützt sich immer auf die Rechtsgrundlagen, die zum Zeitpunkt des Antrags gelten. Sie kann nicht deswegen von der Genehmigungsbehörde zurückgenommen werden, weil sich irgendwann das Gesetz ändert. Nennt sich Rechtssicherheit. Daraus folgt der Bestandsschutz für bereits erteilte Genehmigungen. Sollte sich ein Sachverhalt ergeben, durch den eine neue Genhmigung notwendig wird, so gilt natürlich das dann gültige Recht. Sorry, für das Juristendeutsch ;) .

  • die könnten uns aber ne Tüvpflicht für alle Fahrzeuge aufbrummen....so wie das mit der Erhöhung auf 30 Jahre+ gültige H-Abnahme passiert ist...

  • die könnten uns aber ne Tüvpflicht für alle Fahrzeuge aufbrummen....so wie das mit der Erhöhung auf 30 Jahre+ gültige H-Abnahme passiert ist...



    Anfangs konntest du auf die 07er auch noch Autos mit 25 Jahren packen, sogar ohne Gutachten. Das haben sie dann relativ schnell abgeändert. Allerdings durften die drauf bleiben, die bereits drauf waren. Entspringt wieder dem gleichen Rechtsgrundsatz. Dazu kommt das Verbot der Rückwirkung, also dass du jemanden rückwirkend durch eine Gesetzesänderung nicht schlechter stellen darfst, als er mit dem alten Rechtsstand gestellt war. Insoweit sehe ich das auch mit einer Veränderung zur regelmäßigen Überprüfung skeptisch. Aber für neuerteilte 07er (so denn noch welche ausgegeben werden) wird es sicher strengere Regeln und mehr Auflagen geben.

  • hab meine Nummer ( 101 in unserem Zulassungsbereich ) seit den frühen Mitte 90ern kurz nachdem die aufkamen...damals musste man ein 0 Punkte Konto haben,

    das Fahrzeug 20 Jahre alt sein und man war für die Verkehrssicherheit verantwortlich...maximal 10 auf einer Nummer und das PS Stärkste musste Versichert werden....das war dann schnell vorbei und die Altersgrenze höher gesetzt bzw. wurde es auch mit dem versichern schwierig da es kaum Versicherungen gab, die Auflagen hoch ( Altagsfahrzeug vorhanden bzw. bei gleicher Versicherung....abgeschlossene Garagen usw.) waren und riesen Preisunterschiede waren...


    aber ich Hoffe Du hast Recht....:up:

  • hab meine Nummer ( 101 in unserem Zulassungsbereich ) seit den frühen Mitte 90ern kurz nachdem die aufkamen...damals musste man ein 0 Punkte Konto haben,

    das Fahrzeug 20 Jahre alt sein und man war für die Verkehrssicherheit verantwortlich...maximal 10 auf einer Nummer und das PS Stärkste musste Versichert werden....das war dann schnell vorbei und die Altersgrenze höher gesetzt bzw. wurde es auch mit dem versichern schwierig da es kaum Versicherungen gab, die Auflagen hoch ( Altagsfahrzeug vorhanden bzw. bei gleicher Versicherung....abgeschlossene Garagen usw.) waren und riesen Preisunterschiede waren...


    aber ich Hoffe Du hast Recht....:up:

    Stimmt, waren auch mal 20 Jahre. Nur die 10 auf der einen Nummer gab es bei unserer Zulassung Gott sei Dank nie. Aber da macht eh jeder Landkreis sein eigenens Ding. Landkreis Schwandorf unbegrenzt, Landkreis/Stadt Regensburg 5, soweit ich weiß. Bei uns genügt es, wenn das Fahrzeug ein H-Gutachten hat oder vorher bereits nachweislich auf einer 07er Nummer geführt war. Aktueller TÜV überflüssig. In Regensburg: Fahrzeug braucht bei Übernahme unter den gleichen Parametern immer frisch TÜV. Insgesamt glaube ich aber auch daran, dass wir Oldtimer-Freunde nicht ungeschoren davon kommen werden.

    • Offizieller Beitrag

    In meinem Kreis Pinneberg darf man 5 Wagen auf die Karte nehmen. Alle Fahrzeuge müssen jedoch TÜV abgenommen sein. Im Nachbarkreis reicht ein H-Gutachten, allerdings muss man alle Fahrzeuge vorführen, bevor man diese auf der roten Karte eintragen darf. Kompletter Auslegungs-Irrsinn, wie bei den Corona-Regeln. Keiner blickt mehr durch, da jeder Kreis sein eigenes Ding macht.


    Rainer